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Entfalte Dein Potenzial: Nebenberuflich durchstarten mit anyhelpnow!

Du suchst nach einer Möglichkeit, neben Deinem Hauptberuf flexibel Geld zu verdienen und dabei Deine Fähigkeiten voll auszuschöpfen? Bei anyhelpnow bieten wir Dir die perfekte Plattform, um Dein Nebengewerbe oder Deine freiberufliche Tätigkeit zu erweitern. Registriere Dich jetzt als Helfer:in und biete Deine Dienste in Bereichen an, die Deinen Interessen und Fähigkeiten entsprechen – sei es in gewerblichen Tätigkeiten wie die Hilfe im handwerklichen Bereich oder in der Pflege oder sei es als freiberufliche Tätigkeit wie z.B. im Grafikdesign oder in der Nachhilfe. Dir sind keine Grenzen gesetzt! Mit uns kannst Du Deinen eigenen Zeitplan festlegen, Deine Aufträge bequem verwalten und gleichzeitig als selbstständige:r Dienstleister:in agieren. Es ist an der Zeit, Deine Talente zu nutzen und dabei zusätzliches Einkommen zu generieren. Werde Teil der anyhelpnow-Plattform und entdecke neue Möglichkeiten, Deinen Lebensunterhalt zu verdienen!

Häufig gestellte Fragen

Was gilt als Nebeneinkommen?

Prinzipiell bezeichnen Nebeneinkünfte sämtliche Einnahmen, die neben Deinem regulären Gehalt erzielt werden. Dies könnte zum Beispiel Einkommen aus selbstständiger oder ehrenamtlicher Arbeit, einen Minijob oder Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung umfassen. Die Steuerpflicht für Deine Nebeneinkünfte hängt von der Art der Nebentätigkeit und dem erzielten Einkommen ab. Ob der Nebenjob mit Deiner Hauptbeschäftigung zu tun hat oder nicht, ist steuerlich unerheblich. Bei anyhelpnow hast Du die Möglichkeit, entweder ein Gewerbe anzumelden oder freiberufliche Tätigkeiten anzubieten. Was als gewerbliche und was als freiberufliche Tätigkeit gilt, hängt von der Art des Nebenerwerbs ab. Genaueres dazu findest Du in den weiteren FAQs.

Was muss ich tun, damit ich loslegen kann?

Damit Du bei anyhelpnow legal Deine Dienste anbieten kannst, ist ein Gewerbeschein notwendig, wenn Du keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehst. Dies mag zuerst ein wenig abschreckend klingen, ist jedoch ganz unkompliziert zu erhalten und anyhelpnow hilft Dir sogar dabei. Du musst kein eigenes Gewerbe besitzen. Der Gewerbeschein dient lediglich als Nachweis Deiner Selbstständigkeit, die Du ausübst, wenn Du Dienstleistungen auf anyhelpnow anbietest. Er dokumentiert, dass Du entgeltliche Dienstleistungen anbietest. Juristisch betrachtet bist Du kein Angestellter, sondern ein Dienstleister für Deine Kunden. Der Gewerbeschein ist keine ständig mitzuführende Identifikation wie ein Führerschein, sondern dient als Beleg für Dein Gewerbe.

Gilt meine Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit oder benötige ich einen Gewerbeschein?

Die freien Berufe lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Für die Ausübung eines Katalogberufs oder katalogähnlichen Berufs ist eine abgeschlossene, berufsbefähigende Ausbildung erforderlich. In diese Gruppen fallen in der Regel hochqualifizierte Berufe wie Arzt, Anwalt, Ingenieur, Steuerberater oder Musiker. Daher fallen die meisten Studierenden aufgrund ihres fehlenden Berufsabschlusses nicht in diese Kategorie.
Im Gegensatz dazu betonen Tätigkeitsberufe nicht primär die formale Berufsbefähigung, sondern die ausgeführte Tätigkeit – was sie für Studierende eher zugänglich macht. Eine freiberufliche Tätigkeit ist hier z.B. in den Bereichen Erziehung, Kunst, Schreiben, Unterricht oder Wissenschaft möglich. So werden typische Studentenjobs wie Nachhilfelehrerin, Designer, Fotografin oder Texter als Tätigkeitberuf gewertet.

Wenn Du im handwerklichen Bereich Deine Hilfe anbieten möchtest, bist Du gewerblich tätig.

Wie beantrage ich einen Gewerbeschein?

Hierzu musst Du lediglich das Antragsformular ausfüllen, welches wir Dir zur Verfügung stellen und ein Lichtbild Deines Personalausweises bzw. Deines Reisepasses hochladen – den Rest erledigt anyhelpnow für Dich! Wir übernehmen den bürokratischen Aufwand und melden den Schein Deinem zugehörigen Gewerbeamt.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Bei der Beantragung des Scheins fallen einmalige Servicegebühren an das jeweilige Amt an. Diese liegen, je nach Gemeinde, zwischen 10 € und 60 €. Außerdem fällt eine jährliche Gebühr für die IHK an, da Du als Gewerbetreibender dazu verpflichtet bist, Mitglied in der IHK Deines Ortes zu sein. Ausgenommen hiervon sind nur Freiberufler:innen, Handwerker:innen und Landwirte/ Landwirtinnen. Die Anmeldung Deines Gewerbes bei der IHK, dem Finanzamt oder ggf. weiteren Stellen übernimmt hierbei das Gewerbeamt für Dich, Du musst Dich dabei um nichts kümmern. Die IHK-Gebühr variiert sehr stark je nach der Höhe Deines Jahresumsatzes. Als Student:in mit Gewerbeschein kannst Du aber mit etwa 40 € jährlich rechnen.

Was muss ich tun, um über anyhelpnow eine freiberufliche Tätigkeit anbieten zu können?

Wenn Du neben Deinem Studium freiberuflich arbeiten möchtest, musst Du das innerhalb von vier Wochen ab Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt melden. Dazu muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Diesen kannst Du entweder online über das Portal ELSTER ausfüllen oder Du lädst es im Formularcenter des Bundesministeriums für Finanzen herunter und schickst es Deinem zuständigen Finanzamt dann per E-Mail oder Post zu oder reichst es persönlich ein. Um Deine Hilfe bei anyhelpnow anzubieten, benötigen wir lediglich Deine Steuer-ID. Diese ist jedem zugewiesen und kann problemlos beim Finanzamt angefragt werden. Sobald Du uns diese mitteilst, kannst Du direkt loslegen!

Was muss ich beachten, wenn ich nebenbei etwas dazuverdienen möchte?

Wenn Du neben Deinem Hauptberuf zusätzliches Geld verdienen möchtest und die nebenberufliche Tätigkeit nicht als Freiberuf gilt, ist es erforderlich, ein Nebengewerbe anzumelden. Nebengewerbe bedeutet hierbei, dass die Arbeitszeit in dieser nebenberuflichen Tätigkeit Deinen Hauptberuf zeitlich und wirtschaftlich nicht übersteigen darf. Es gilt eine Grenze von 20 Stunden pro Woche, die nicht überschritten werden dürfen. Außerdem musst Du ein paar Dinge beachten, wenn du neben Deiner Hauptbeschäftigung ein Nebengewerbe anmelden möchtest. So musst Du Deinen Hauptarbeitgeber informieren, wenn Du einen Nebenberuf ausüben willst. Allerdings darf er Dir dies nicht verbieten, solange Du folgende Richtlinien einhältst:
- Dein Hauptjob darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden.
- Die freiberufliche Tätigkeit darf nicht direkt mit dem Geschäft Deines Arbeitgebers konkurrieren.
- Du darfst für Deinen Nebenerwerb keine Daten oder Arbeitsmittel Deines Arbeitsgebers nutzen.

Wenn Du diese Regeln befolgst, steht einem Nebenverdienst nichts im Wege! Dies gilt auch, wenn Du noch in der Ausbildung bist.

Allerdings gelten für verbeamtete Personen strengere Regeln, da sie kein Arbeitsverhältnis, sondern Treue- und Dienstverhältnisse haben. Die wöchentliche Arbeitszeit in einem Nebenberuf darf maximal ein Fünftel der wöchentlichen Dienstzeit betragen. Außerdem dürfen die nebenberuflichen Einnahmen maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts ausmachen. Zusätzlich musst Du nicht nur Deinen Dienstherrn über Deinen Nebenjob informieren, sondern Du bist dazu verpflichtet, die Tätigkeit genehmigen zu lassen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die dienstlichen Interessen nicht durch den Nebenerwerb beeinträchtigt werden. Außerdem ist die Genehmigung auf fünf Jahre befristet.

Welche Art von Gewerbe sollte ich für meine Nebentätigkeit anmelden?

Das Finanzamt macht keinen Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe. Hier ist lediglich wichtig, wie viel Du mit Deinem Nebengewerbe verdienst. Es gibt verschiedene Arten von Gewerben. Wir empfehlen Dir die Anmeldung eines Kleingewerbes. Hierbei musst Du nur darauf achten, dass Du im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 € verdienst. Wenn Du das auf zwölf Monate verteilst, wären das ca. 1.833 € im Monat. Es spielt keine Rolle, ob Du in einem Monat mehr und in einem anderen weniger verdienst, solange die Summe 22.000 € im Jahr nicht überschreitet. In den Folgejahren darfst Du sogar bis zu 50.000 € mit Deinem Kleingewerbe verdienen. Ein Kleingewerbe bietet zudem im Vergleich zu größeren Gewerben mehrere Vorteile – hier bist Du weder zur Buchführung verpflichtet noch musst Du eine aufwendige Steuererklärung abgeben; eine Jahresumsatzsteuererklärung ist in diesem Fall völlig ausreichend.

Muss ich Steuern für die nebenberufliche Tätigkeit zahlen?

Nicht unbedingt, jedoch ist die Freigrenze sehr niedrig gesetzt. Im Rahmen Deines Hauptberufs darfst Du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 € pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden. Du darfst hier Werbekosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Wenn Du z.B. insgesamt 600 € verdient hast, Du aber 100 € davon für Fahrtkosten und 100 € für Equipment ausgegeben hast, betragen Deine Einkünfte nur noch 400 €. Das bedeutet, Dein Nebeneinkommen bleibt steuerfrei, und Du musst es auch nicht in der Steuererklärung angeben. Bei einem darüberliegenden Betrag zählt das Finanzamt alle Deine Arbeitseinkünfte zusammen. Übersteigen Deine Nebeneinkünfte den Betrag von 410 €, aber liegen sie unter 820 €, so greift der sogenannte „erweiterte Härteausgleich“. Hierbei werden Deine Nebeneinkünfte um den Betrag reduziert, um den sie unter 820 € liegen. Angenommen, Du hast 700 € verdient, beträgt der Härteausgleich 820 € - 700 € = 120 €. Zu versteuern wären dann 700 € - 120 € = 580 €. Verdienst Du mehr als 820 €, werden die gesamten Einnahmen besteuert.

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