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Hey Du! Bereit, Deine Fähigkeiten in bare Münze zu verwandeln? Bei anyhelpnow bieten wir Dir die perfekte Plattform, um Deine Fähigkeiten in vielfältigen Bereichen einzusetzen. Registriere Dich als Helfer und biete Deine Talente an – sei es als Nachhilfe, im IT-Support, in der Pflege, in der Gartenarbeit oder in vielen anderen Bereichen. Dir sind keine Grenzen gesetzt! Mit nur wenigen Klicks kannst Du Deine Dienstleistungen anbieten und flexibel Geld verdienen. Entdecke, wie einfach es ist, anderen zu helfen und dabei selbst zu profitieren. Registriere Dich jetzt und werde Teil der anyhelpnow-Community!

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, um loslegen zu können?

Damit Du neben Deinem Studium legal Deine Dienste anbieten kannst, ist ein Gewerbeschein notwendig, wenn Du keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehst. Dies mag zuerst ein wenig abschreckend klingen, ist jedoch ganz unkompliziert zu erhalten und anyhelpnow hilft Dir sogar dabei. Du musst kein eigenes Gewerbe besitzen. Der Gewerbeschein dient lediglich als Nachweis Deiner Selbstständigkeit, die Du ausübst, wenn Du Dienstleistungen auf anyhelpnow anbietest. Er dokumentiert, dass Du entgeltliche Dienstleistungen anbietest. Der Gewerbeschein ist keine ständig mitzuführende Identifikation wie ein Führerschein, sondern dient als Beleg für Dein Gewerbe.

Gilt meine Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit oder benötige ich einen Gewerbeschein?

Die freien Berufe lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe. Für die Ausübung eines Katalogberufs oder katalogähnlichen Berufs ist eine abgeschlossene, berufsbefähigende Ausbildung erforderlich. In diese Gruppen fallen in der Regel hochqualifizierte Berufe wie Arzt, Anwalt, Ingenieur, Steuerberater oder Musiker. Daher fallen die meisten Studierenden aufgrund ihres fehlenden Berufsabschlusses nicht in diese Kategorie.
Im Gegensatz dazu betonen Tätigkeitsberufe nicht primär die formale Berufsbefähigung, sondern die ausgeführte Tätigkeit – was sie für Studierende eher zugänglich macht. Eine freiberufliche Tätigkeit ist hier z.B. in den Bereichen Erziehung, Kunst, Schreiben, Unterricht oder Wissenschaft möglich. So werden typische Studentenjobs wie Nachhilfelehrerin, Designer, Fotografin oder Texter als Tätigkeitberuf gewertet.

Wenn Du im handwerklichen Bereich Deine Hilfe anbieten möchtest, bist Du gewerblich tätig.

Was muss ich bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Gewerben. Als Student:in reicht es in der Regel aus, wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest. Hierbei musst Du nur darauf achten, dass Du im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 € verdienst. Wenn Du das auf zwölf Monate verteilst, wären das ca. 1.833 € im Monat. Es spielt keine Rolle, ob Du in einem Monat mehr und in einem anderen weniger verdienst, solange die Summe 22.000 € im Jahr nicht überschreitet. In den Folgejahren darfst Du sogar bis zu 50.000 € mit Deinem Kleingewerbe verdienen. Möchtest Du keine Steuern zahlen, sollte Dein Verdienst jedoch den jährlichen Freibetrag von 11.604 € (Stand Januar 2024) nicht übersteigen. Dieser Freibetrag bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz. Das heißt, dass Du Kosten wie Fahrt- und Materialkosten oder Arbeitskleidung vom erzielten Umsatz abziehen kannst. Somit kann Dein Gewinn über dem Freibetrag liegen, sofern Du ausreichende Kosten in der Steuererklärung geltend machst. Bewahre Belege für alle mit Deiner Tätigkeit verbundenen Ausgaben auf, da sie bei der späteren Steuererklärung finanziell relevant sein können. Ein Kleingewerbe bietet zudem im Vergleich zu größeren Gewerben mehrere Vorteile – hier bist Du weder zur Buchführung verpflichtet noch musst Du eine aufwendige Steuererklärung abgeben; eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt hierbei.

Wie beantrage ich einen Gewerbeschein?

Hierzu musst Du lediglich das Antragsformular ausfüllen, welches wir Dir zur Verfügung stellen und ein Lichtbild Deines Personalausweises bzw. Deines Reisepasses hochladen – den Rest erledigt anyhelpnow für Dich! Wir übernehmen den bürokratischen Aufwand und melden den Schein Deinem zugehörigen Gewerbeamt.

Was kostet ein Gewerbeschein?

Bei der Beantragung des Scheins fallen einmalige Servicegebühren an das jeweilige Amt an. Diese liegen, je nach Gemeinde, zwischen 10 € und 60 €. Außerdem fällt eine jährliche Gebühr für die IHK an, da Du als Gewerbetreibender dazu verpflichtet bist, Mitglied in der IHK Deines Ortes zu sein. Ausgenommen hiervon sind nur Freiberufler:innen, Handwerker:innen und Landwirte/ Landwirtinnen. Die Anmeldung Deines Gewerbes bei der IHK, dem Finanzamt oder ggf. weiteren Stellen übernimmt hierbei das Gewerbeamt für Dich, Du musst Dich dabei um nichts kümmern. Die IHK-Gebühr variiert sehr stark je nach der Höhe Deines Jahresumsatzes. Als Student:in mit Gewerbeschein kannst Du aber mit etwa 40 € jährlich rechnen.

Wie sieht es aus mit Krankenversicherung, Bafög und Kindergeld?

Hier gilt dasselbe für Minijobs, Werkstudentenjobs und freiberufliche Tätigkeiten: Solange Du während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, hat dies keine Auswirkungen auf Deine studentischen Versicherungen. In den Semesterferien darfst Du auch über 20 Stunden in der Woche arbeiten. Um in der Familienversicherung Deiner Eltern bleiben zu können, darf Dein monatliches Durchschnittseinkommen jedoch nicht mehr als 538 € betragen (Stand 2024), also genauso wie bei einem Minijob.
Wenn Du Bafög in Anspruch nimmst, darf Dein Jahresbruttoeinkommen nicht mehr als 6.270 € betragen, wenn Du keine Abzüge bekommen möchtest. Das sind umgerechnet 522,50 € pro Monat und gilt 2024 noch immer, obwohl die Minijobgrenze auf 538 € erhöht wurde. Außerdem musst Du Deine Beschäftigung dem Bafög-Amt melden.
Auch bezüglich des Kindergeldes gilt dieselbe Regelung wie in anderen Bereichen: Solange keine abgeschlossene Erstausbildung vorhanden ist und Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, besteht hier weiterhin Anspruch, unabhängig von Deinem Einkommen.
Bafög und Kindergeld sind ebenfalls während des Semesters auf 20 Stunden pro Woche beschränkt, die nicht überschritten werden dürfen, wenn man diese Zuwendungen in Anspruch nehmen möchte.

Was muss ich tun, um über anyhelpnow eine freiberufliche Tätigkeit anbieten zu können?

Wenn Du neben Deinem Studium freiberuflich arbeiten möchtest, musst Du das innerhalb von vier Wochen ab Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt melden. Dazu muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Diesen kannst Du entweder online über das Portal ELSTER ausfüllen oder Du lädst es im Formularcenter des Bundesministeriums für Finanzen herunter und schickst es Deinem zuständigen Finanzamt dann per E-Mail oder Post zu oder reichst es persönlich ein. Um Deine Hilfe bei anyhelpnow anzubieten, benötigen wir lediglich Deine Steuer-ID. Diese ist jedem zugewiesen und kann problemlos beim Finanzamt angefragt werden. Sobald Du uns diese mitteilst, kannst Du direkt loslegen!

Gibt es bei der Registrierung im freiberuflichen Bereich irgendetwas zu beachten?

Freiberuflich tätige Personen sind selbstständige Berufstätige, die ihre erbrachten Dienstleistungen ihren Auftraggebenden in Rechnung stellen, ähnlich wie Gewerbetreibende. Sie zahlen jedoch keine Gewerbesteuer, sondern Einkommenssteuer und in manchen Fällen Umsatzsteuer. Diese Steuer muss aber nicht unbedingt geltend gemacht werden. Solange Dein Verdienst den jährlichen Freibetrag von 11.604 € (Stand Januar 2024) nicht übersteigt, musst Du keine Steuern zahlen. Dieser Freibetrag bezieht sich ausschließlich auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz. Das heißt, dass Du Kosten wie Fahrt- und Materialkosten oder Arbeitskleidung vom erzielten Umsatz abziehen kannst. Somit kann Dein Gewinn über dem Freibetrag liegen, sofern Du ausreichende Kosten in der Steuererklärung geltend machst. Bewahre Belege für alle mit Deiner Tätigkeit verbundenen Ausgaben auf, da sie bei der späteren Steuererklärung finanziell relevant sein können. Zudem ist für freiberufliche Tätigkeiten als Student:in keine Erstellung einer Bilanz erforderlich. Es genügt eine einfache Einkommens-Überschuss-Rechnung zur Ermittlung des Gewinns.

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Du kannst mit Tätigkeiten, die Dir Spaß machen, Geld verdienen und Dein Studium finanzieren. Studierende haben sogar steuerliche Vorteile. Mehr dazu findest Du in unseren FAQs.

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Du entscheidest flexibel, wann Du neben Deinem Studium arbeiten möchtest: Pflege Deine verfügbaren Arbeitszeiten in Deinem Online-Kalender.

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Du entscheidest, welche Tätigkeiten Du anbieten möchtest; ob Du z.B. Online-Nachhilfe geben oder vor Ort bei Umzügen helfen willst. Du hast die Wahl!

„Ich bin hier als Helferin für den Bereich Tierpflege angemeldet, weil ich neben meinem Studium flexibel arbeiten und Geld verdienen kann.”

Emma N.

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